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Der EU-Haushalt -
das Budget

Der EU-Haushalt ist das gemeinsame Budget der EU-Mitgliedsstaaten und gewährleistet die FInanzierung von Programmen und Maßnahmen in allen Politikbereichen der EU. Der EU-Haushalt unterstützt Millionen Studenten, Tausende Forscher, Städte, Unternehmen, Regionen, NGOs und leistet einen Beitrag zu gesünderen und sicheren Lebensmitteln, neuen und besseren Straßen, Eisenbahnnetzen und Flughäfen, einer sauberen Umwelt und mehr Sicherheit an den Außengrenzen der EU.

Was ist der mehrjährige Finanzrahmen?

Die EU beschließt langfristige Haushaltspläne, die auch als mehrjährige Fnanzrahmen (MFR) bezeichnet werden. Ein mehrjähriger Finanzrahmen umfasst meist einen Zeitraum von 5 bis 7 Jahre. In diesem MFR werden die jährlichen Obergrenzen der Ausgaben der EU festglegt. Diese Obergrenzen müssen bei der Erstellung der jährlichen Haushaltspläne eingehalten werden.

Bei der Aufstellung des mehrjährigen Finanzrahmens spielen vor allem der Europäische Rat und der Rat der EU eine zentrale Rolle.

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Ausgaben

Die EU stellt Finanzhilfen für Programme und Projekte in verschiedensten Politikbereichen, wie z.B. Regional- und Stadtentwicklung, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Beschäftigung und sozial Eingliederung, Grenzschutz, Forschung und Innovation, zur Verfügung. (Die einzelnen Bereichen werden in den Haushaltsplänen der jeweiligen Rubrik zugeordnet).

Für eine ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel ist die EU-Kommission zuständig. Da jedoch rund 75% des EU-Haushalts innerhalb der Empfängerländer, im Rahmen des sogenannten Systems der "geteilten Mittelverwendung, verwaltet werden, arbeitet die Kommission eng mit den Mitgliedsstaaten und ihren nationalen und regionalen Behörden zusammen.

Zusätzlich werden im Haushaltsplan Finanzmittel außerhalb der Obergrenzen des MFR eingeplant, um auf unvorhergesehene Krisen oder Ereignisse reagieren zu können. Diese besonderen Flexibilitätsinstrumente können im Fall von Wirtschaftskrisen (z. B. der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung), Naturkatastrophen (z. B. der Solidaritätsfonds) oder humanitären Notlagen (z. B. die Soforthilfereserve) sowie bei einem anderen unerwarteten Bedarf (z. B. das Flexibilitätsinstrument) in EU-Mitgliedstaaten, Bewerberländern oder Drittländern eingesetzt werden. Mit solchen Finanzmitteln kann ein begrenzter außergewöhnlicher finanzieller Bedarf gedeckt werden.

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Auf einem Sondergipfel im Juli 2020 haben sich die EU-Führungsspitzen auf einen Haushaltsrahmen für die Periode 2021-2027 auf 1.824,3 Mrd. Euro geeinigt. Dieser setzt sich aus dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) iHv. 1.074,3 Mrd. Euro und dem Aufbauinstrument "Next Generation EU" (NGEU) iHv. 750 Mrd. Euro zusammen.  Mit dem außerordentlichen Aufbauinstrument NGEU möchte die EU den Wiederaufbau nach der COVID-19-Pandemie unterstützen.

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Einnahmen

Der Haushalt der Europäischen Union finanziert sich nahezu vollständig aus Eigenmitteln und darf kein Defizit aufweisen, d.h. die jährlichen Einnahmen müssen die jährlichen Ausgaben vollständig decken.

Anders ist dies beim neuen, außerordentlichen Aufbauinstrument "Next Generation EU". Zur Finanzierung des Corona-Aufbaufonds werden erstmals Schulden - durch die Emission von Anleihen - in großem Umfang aufgenommen.

Die Eigenmittel der EU, die zur Finanzierung des mehrjährigen Finanzrahmens dienen, stammen derzeit aus folgenden Quellen: 

Die EU-Einnahmen setzen sich derzeit wie folgt zusammen:

  • Traditionelle Eigenmittel (umfassen Zölle, Agrarzölle sowie Zucker- und Isoglukoseabgaben; machen rund 10 Prozent der gesamten Einnahmen aus)

  • Mehrwertsteuer-Eigenmittel (bestimmter Prozentsatz der geschätzten Mehrwertsteuereinnahmen der EU-Länder geht an die EU; sind rund 10% der Einnahmen)

  • BNE-Eigenmittel (von den EU-Länder wird ein festgelegter, einheitlicher Prozentsatz auf ihr jährliches Bruttonationaleinkommens eingehoben; machen mehr als 70% Prozent der Eigenmitteleinnahmen aus)

  • Sonstige Einnahmen und vom Vorjahr übertragener Saldo (darunter Geldbußen gegen Unternehmen, die gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen, Beiträge von Nicht-EU-Ländern zu bestimmten EU-Programmen und Steuern auf die Gehälter von EU-Bediensteten; max. 10 Prozent der gesamten Einnahmen der EU).

  • Korrekturmechanismen (sollen Ungleichgewichte bei nationalen Beiträgen ausgleichen)

 

 

Seit langem wird vom Parlament eine Reformierung des Eigenmittelsystems gefordert, da das derzeitige unfair, undurchsichtig und komplex sei. Gefordert werden neue, echte Einnahmequellen, die mit der Politik und den Zielen der EU in Verbindung stehen.

Die geplanten neuen Einnahmequellen, welche in den kommenden Jahren eingeführt werden sollen:

 

  • Neuer nationaler Beitrag auf Grundlage nicht recycelter Verpackungsabfälle aus Kunststoff (geplante Einführung bereits mit 1.1. 2021)

  • Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem, mit einer möglichen Ausweitung auf den Luft- und Seeverkehr

  • Besteuerung digitaler Dienstleistungen

  • Einnahmen auf Grundlage eines CO2-Grenzausgleichssystems  (Abgabe/Steuer auf Importe bestimmter Waren aus Drittländern mit weniger strengen Emissionsvorschriften, um CO2 Emissionen nicht ins Ausland zu verlagerung bzw. um sie weltweit zu verringern )

  • Einführung einer Finanztransaktionssteuer (Diese soll sicherstellen, dass der Finanzsektor seinen gerechten Steueranteil zahlt.)

  • Eigenmittel in Verbindung mit der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (Anteil an steuerpflichtigen Unternehmensgewinnen, der nach einem einheitlichen Regelwerk in der EU berechnet wird)

 

Zunächst muss jedoch noch der Rat das neue Eigenmittelsystem annehmen und alle Mitgliedsstaaten dem neuen Eigenmittelsystem zustimmen.

 

Die neuen Einnahmequellen sollen helfen die aufgenommenen Schulden, die die EU-Länder zur Finanzierung des Corona-Aufbaufonds aufnehmen, möglichst rasch zu tilgen. Ansonsten müssen diese durch weitere Kürzungen der EU-Programme und/oder höhere BNE-basierte Beiträge der Mitgliedstaaten zurückgezahlt werden. Außerdem würden die vorgeschlagenen neuen Eigenmittel auch sicherstellen, dass die Prioritäten der EU – wie der Grüne Deal und der digitale Wandel – bei der Finanzierung des Haushalts besser berücksichtigt werden.

Der Jahreshaushalt der EU

In den Jahreshaushaltsplänen werden alle Ein- und Ausgaben der EU des jeweiligen Jahres festgelegt und gewährleistet die Finanzierung der Strategien und Programme der EU. Für die Ausgaben im Jahreshaushaltsplan müssen die Obergrenzen des langfristigen Haushaltes ( dem mehrjrährigen Finanzrahmen) für die jeweiligen Programme und Politikbereiche wie Kohäsionspolitik, Landwirtschaft und Außenbeziehungen eingehalten werden. In einem EU-Haushaltsplan müssen Ausgaben und Einnahmen immer ausgeglichen sein.

Die Europäischen Kommission erstellt einen Entwurf zum jährlichen Haushalt, welcher üblicherweise im Mai des vorhergehenden Jahres an den Rat und das Europäische Parlament übermittelt wird und von ihnen genehmigt werden muss. Kommt es zu keiner Einigung zwischen Rat und Europäischen Parlament, muss einer neuer Haushaltsplanentwurf vorgelegt werden. Der Jahreshaushaltsplan der EU wird meist gegen Ende des vorhergehenden Jahres angenommen. Falls keine Einigung erzielt werden kann, folgt der neue Haushalt der Regelung der vorläufigen Zwölftel: pro Monat darf nicht mehr als ein Zwölftel des Haushalts für das vorhergehende Jahr ausgegeben werden.

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Der EU-Haushalt 2020 umfasst (inkl. Änderungen):

  • 172,3 Mrd. € an Verpflichtungen – Obergrenze, bis zu der 2020 rechtliche Verpflichtungen eingegangen (z. B. Verträge unterzeichnet) werden können

  • 155,2Mrd. € an Zahlungen – tatsächliche Ausgaben im Jahr 2020
     

Am 14. April 2020 hat der Rat zwei Änderungen angenommen: 3,1 Mrd. € wurden für die Bekämpfung der COVID‑19-Pandemie und 350 Mio. € für die Unterstützung Griechenlands bei der Bewältigung des zunehmenden Migrationsdrucks bereitgestellt.

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